Stationäre Feuerlöschanlagen sind ständig betriebsbereite technische Anlagen, die einen Brand entweder mit Wasser oder mit Gas bekämpfen. Die Anlagen werden für die meisten Gebäude im industriellen und gewerblichen Bereich von Baubehörden vorgeschrieben. Versicherungen fordern häufig sowohl für Neubauten, als auch für Bestandsgebäude den Einbau einer Feuerlöschanlage. Wenn Sie bei diesem Thema Hilfe benötigen, beraten wir Sie gerne. Auch für eine Grundlagenermittlungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, dazu gehört bei einem Neubau unter anderem das Sichten von Unterlagen, die Prüfung auf Machbarkeit des Projekts und die Schätzung der voraussichtlichen Gesamtkosten der Feuerlöschanlage. Bei einem Bestandsgebäude kommt eine Bestandsaufnahme und/oder die Prüfung der Bestandspläne auf ihre Richtigkeit hinzu.
Feuerlöschanlagen müssen in Deutschland der DIN EN 12845 entsprechen. Diese Norm legt Anforderungen fest und gibt Empfehlungen für die Planung, den Einbau und die Instandhaltung von ortsfesten Sprinkleranlagen in Gebäuden und Industrieanlagen. Sie legt Anforderungen an Sprinkleranlagen fest, die für Maßnahmen zum Schutz von Vermögenswerten oder des menschlichen Lebens wesentlich sind. Unser Büro plant regelmäßig Sprinkleranlagen, die der VdS-CEA4001, der NFPA13 oder den Datenblättern der FM-Global entsprechen. Feuerlöschanlagen, die gemäß eines dieser Regelwerke geplant werden, werden von deutschen Genehmigungsbehörden anerkannt und ensprechen der geforderten DIN EN 12845.
Zu den regelmäßigen Tätigkeiten des W2-Planungsteams gehören auch die Projektleitung und die Bauüberwachung im Bereich stationärer Feuerlöschanlagen. Hierzu gehören Gespräche mit Behörden, Versicherern, sowie mit allen am Bauprojekt beteiligten Firmen. Baustellentermine zur Kontrolle des Baufortschritts, der Fehlerminimierung in der Bauphase, sowie eine termingerechte Fertigstellung der Anlage gehören natürlich genauso dazu, wie auch die Teilnahme an Vergabeverhandlungen mit den Errichterfirmen und Abnahmen mit einem Sachverständigen.